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Geliefert verzollt
DDP ist eine im zwischenstaatlichen Handel international anerkannte Abkürzung, die von der Internationalen Handelskammer als International Commercial Term (siehe Incoterms) veröffentlicht wurde. Im deutschen kaufmännischen Sprachgebrauch wird DDP als Geliefert verzollt benutzt. DDP bedeutet, dass der Verkäufer bis zum Bestimmungsort im Einfuhrland alle Gefahren und Kosten der Ware einschließlich Zölle, Steuern und anderer Abgaben zu tragen hat.
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