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Recht & Steuern

Gemeinschuldner

Unter Gemeinschuldner wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung (InsO) zum 1. Januar 1999 derjenige verstanden, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde. Ihm war &emdash; gleich dem Schuldner im Insolvenzverfahren &emdash; die Befugnis entzogen, sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen.

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