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Generalklausel
Eine Generalklausel ist eine vom Gesetzgeber häufig verwendete Vorschrift, um durch allgemein gehaltene Formulierungen möglichst viele Tatbestände zu erfassen. Bei der Anwendung auf den Einzelfall bedarf die Vorschrift einer näheren Auslegung (Ausfüllung). Beispiele einer Generalklausel sind der "Verstoß gegen die guten Sitten" in § 138 Abs. 1 BGB und der Grundsatz von "Treu und Glauben" gemäß § 242 BGB
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