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Recht & Steuern

Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit freier und wechselnder Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Verein, denn ihre Tätigkeit ist nicht direkt auf Gewinn gerichtet, und sie kann jederzeit, ohne die Zustimmung der anderen Genossen, Mitglieder aufnehmen. Auch der Austritt ist jederzeit möglich. Die Genossenschaft ist juristische Person, besitzt eigene Rechtsfähigkeit und wird einer Handelsgesellschaft gleichgestellt (§ 17 GenG

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