Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Genußschein

Genussscheine &emdash; auch kurz Genüsse genannt &emdash; verbriefen Genussrechte. Neben dem schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers &emdash; insbesondere das Recht auf Rückzahlung des Nominalwerts &emdash; kann der Genussschein noch weitere Vermögensrechte beinhalten. Dazu gehört beispielsweise die Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft. Genussscheine gewähren kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Im Konkursfall kann das Genussrechtskapital erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger zurückgefordert werden. Im Vergleich zu Aktien und festverzinslichen Wertpapieren bieten sie eine deutlich höhere Rendite.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner