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Genussschein (Begriff)
Ein Genussschein ist ein Wertpapier, in der Regel eine Inhaberschuldverschreibung, in der ein Genussrecht verbrieft wird. Dies ist ein Recht, das eine Aktiengesellschaft einer Person einräumt und das sich in einem geldwerten Anspruch erschöpft. Der Inhaber von Genussscheinen ist nicht Aktionär, sondern Gläubiger der Aktiengesellschaft.
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