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Finanzen / Controlling

Geringverdiener

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, ab dem Kalenderjahr 1996 eine verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen, die das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Steuerzahlers von einer Belastung mit Einkommensteuer und Lohnsteuer freistellt. Dies soll in Form eines neuen einheitlichen Steuertarifs erfolgen. Bis dahin ist nach der verfassungsrechtlichen Vorgabe eine Zwischenlösung zu treffen. Der steuerrechtliche Begriff des Geringverdieners ist inhaltlich völlig anders besetzt als der sozialversicherungsrechtliche Begriff des geringfügig Beschäftigten oder die Geringverdienergrenze für Auszubildende bzw. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr.

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