Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Gesamteinkommen

Der Begriff des Gesamteinkommens ist vor allem im Sozialversicherungsrecht relevant, da es für die Durchführung der Familienversicherung maßgebend ist. Unter Gesamteinkommen wird nach dem Sozialgesetzbuch IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts verstanden, die insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen umfasst. Das Lohnsteuerrecht kennt den Begriff des Gesamteinkommens nicht. Arbeitsrechtlich werden gewöhnlich die Begriffe des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens und des Jahresarbeitsentgelts verwendet

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner