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Gesamteinkommen
Der Begriff des Gesamteinkommens ist vor allem im Sozialversicherungsrecht relevant, da es für die Durchführung der Familienversicherung maßgebend ist. Unter Gesamteinkommen wird nach dem Sozialgesetzbuch IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts verstanden, die insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen umfasst. Das Lohnsteuerrecht kennt den Begriff des Gesamteinkommens nicht. Arbeitsrechtlich werden gewöhnlich die Begriffe des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens und des Jahresarbeitsentgelts verwendet
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