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Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter und gleichzeitig verantwortlicher Leiter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Er ist grundsätzlich ohne Beschränkung zur Vertretung der GmbH und damit zum Abschluss von Verträgen im Namen der Gesellschaft berechtigt ( §37 GmbHG). Der Geschäftsführer hat aber zu beachten, dass seine Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sein können durch entsprechende Festlegungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung), im Anstellungsvertrag oder im Gesellschafterbeschluss. Es kann z. B. festgelegt sein, dass bei grundlegenden Geschäftshandlungen mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam handeln dürfen.
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