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Geschäftsführer (Arbeitsrecht)
Bei der arbeitsrechtlichen Betrachtung von Geschäftsführern ist folgende Unterscheidung zu treffen: Handelt es sich um den Geschäftsführer einer GmbH im Sinne eines vertretungsberechtigten Organs, sind auf dieses Verhältnis die arbeitsrechtlichen Grundsätze nicht anzuwenden. Liegt dagegen außerhalb des GmbH-Rechts die Bezeichnung eines Geschäftsführers vor, ist das dahinter stehende Vertragsverhältnis ein Arbeitsvertrag und der Geschäftsführer regelmäßig ein leitender Angestellter. Er ist sozialversicherungspflichtig, wenn die gesamte Ausgestaltung des Verhältnisses einem Beschäftigungsverhältnis entspricht.
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