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Geschäftsführungsbefugnis
Die Befugnis zur Geschäftsführung ist die bestimmten Personen nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag eingeräumte Berechtigung, zu bestimmen, was innerhalb einer Gesellschaft zu geschehen hat. Ein Gesellschafter, der ohne Zustimmung handelt, gibt damit einen wichtigen Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis. Die ohne Geschäftsführungsbefugnis geschlossenen Verträge bleiben nach außen wirksam, es sei denn, der Vertragspartner kannte den Mangel der Befugnis. Bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung kann die Befugnis entzogen werden. Dann steht sie künftig allen Gesellschaftern gemeinsam zu
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