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Recht & Steuern

Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind alle Umstände, die zwar nicht Vertragsinhalt geworden sind, deren Vorhandensein oder Fortbestand aber nach den Vorstellungen der Vertragspartner oder zumindest einer Partei die Grundlage für den Vertragsschluss bildet. Fehlt eine Geschäftsgrundlage, fällt sie nachträglich weg oder wird sie grundlegend verändert ("Wegfall der Geschäftsgrundlage"), so kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die betroffene Partei die Anpassung des Vertrages an die veränderten Bedingungen verlangen. Ist dies nicht möglich, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

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