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Geschäftswagen (Lohnsteuer)
Ein Kraftfahrzeug bringt im Wesentlichen unter folgenden beiden Voraussetzungen einen steuerlichen Vorteil: zum einen, wenn ein Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender sein Kraftfahrzeug beruflich nutzt, zum anderen, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Geschäftswagen zur Verfügung stellt, der auch privat genutzt werden kann. Im ersten Fall ergeben sich Werbungskosten oder Betriebsausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können. Im zweiten Fall ist der darin liegende geldwerte Vorteil lohnsteuerpflichtig. Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen nur begrenzt abziehbar.
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