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Geschenke
Erhält ein Arbeitnehmer oder dessen Angehöriger vom Arbeitgeber aus besonderem Anlass wie einem Geburtstag ein Geschenk - z. B. Blumen, Bücher, Schallplatten - überreicht, ist dieses Geschenk steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass der Wert von 60 DM nicht überschritten wird. Übersteigt der Wert des Geschenks 60 DM, so ist es in vollem Umfang steuer- und beitragspflichtig. Ein Geldgeschenk hingegen ist in jedem Fall steuer- und beitragspflichtig. Erhält der Arbeitnehmer das Geschenk anlässlich einer Betriebsveranstaltung, kommt eine Pauschalversteuerung nach§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStGmit 25 % in Betracht.
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