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Geschmacksmuster
Geschmacksmuster sind ästhetisch ansprechende Farb- oder Formgestaltungen gewerblicher Erzeugnisse. Es handelt sich dabei um flächige Muster oder räumliche Modelle, die nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) geschützt werden, wenn es sich um neue und eigentümliche gewerbliche Erzeugnisse handelt. Die Schutzdauer läuft zunächst über fünf Jahre und kann mehrfach verlängert werden. Die Höchstdauer beträgt 20 Jahre. Es können z. B. geschützt werden: Schnittmuster, Lampen, Vasen, Bestecke.
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