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Recht & Steuern

Gesellschafterbeschluss

Gesellschafterbeschluss heißen bei einer GbR, einer OHG, einer KG und einer GmbH diejenigen Entscheidungen, die die Gesamtheit der Gesellschafter in Angelegenheiten der Gesellschaft trifft. Er entspricht dem Hauptversammlungsbeschluss einer AG. Bei Personengesellschaften bedürfen Gesellschafterbeschlüsse, anders als bei Kapitalgesellschaften, der Zustimmung aller zur Mitwirkung bei der Beschlussfassung berufenen Gesellschafter, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes festlegt (§ 119 HGBund § 161 II HGB,§ 705 BGB).

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