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Recht & Steuern

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist ein Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in dem die Gesamtheit der Gesellschafter tätig wird und Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft trifft (Gesellschafterbeschlüsse). In die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen grundsätzlich alle Angelegenheiten der GmbH, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes festlegt. Bis auf wenige Ausnahmen kann der Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung auf die Geschäftsführer oder den Aufsichtsrat übertragen.

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