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Gesellschaftsrecht England
In England gibt es keine mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbare Bestimmungen. Es wird weder zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden, noch existiert ein einheitlicher Begriff der "Gesellschaft". Dementsprechend ist den Engländern auch ein Handelsregister fremd. Es ist nur ein Gesellschaftsregister vorgesehen, das von einer Behörde des Wirtschaftsministeriums geführt wird.
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