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Gesellschaftsvermögen
Das Gesellschaftsvermögen ist bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) das gemeinsame Vermögen der Gesellschafter, das sich aus ihren Beiträgen (Einlagen) und den erwirtschafteten Vermögenswerten der Gesellschaft zusammensetzt. Es ist Gesamthandsvermögen, d. h., der Gesellschafter kann nicht über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen und die einzelnen dazu gehörenden Gegenstände verfügen oder Teilung verlangen ( §719 BGB). Im Aktienrecht darf man die Begriffe Grundkapital und Gesellschaftsvermögen nicht gleichsetzen. Das Grundkapital stellt lediglich den Mindestbetrag des Anfangsvermögens dar und ist ein Teil des Gesellschaftsvermögens.
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