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Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist die notwendige Grundlage einer jeden Gesellschaft, gleich welcher Art. Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird er auch Satzung oder Statut genannt. Für die Gründung jeder Gesellschaft ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags notwendige Voraussetzung. Er ist ein Rechtsgeschäft und dem Wesen nach ein schuldrechtlicher Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts dann nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Gesellschaft bereits wirksam geworden ist. So ist z. B. die Anfechtung des Gesellschaftsvertrags zwar zulässig, sie wirkt aber nach Geschäftsbeginn wie eine Kündigung, die dann die Auflösung der Gesellschaft bewirkt und zur Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern führt.
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