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Gestaltungsmißbrauch
Die Gestaltung möglichst steuergünstiger Sachverhalte ist ein völlig legitimes Anliegen der Steuerpflichtigen und deren Berater. Dabei dürfen auch unkonventionelle und kreative Wege der Steuerminimierung beschritten werden. Dies gilt für alle Steuerarten. Die Grenze des Steuerersparnisstreben und der Gestaltungsmöglichkeiten ist jedoch dort, wo ein Missbrauch, d.h. eine Steuerumgehung, beginnt
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