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Gewährleistung
Gewährleistung bedeutet die Pflicht des Verkäufers bzw. Werkunternehmers, für Rechts- oder Sachmängel des Vertragsgegenstandes einzustehen. Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, und dass sie die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat ( §459 BGB).
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