Inhalte
Umfrage
Glossare
Glossarsuche
RSS-Feeds
Gewerbe
Als Gewerbe wird jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit bezeichnet. Ausgenommen davon sind die Urproduktion (Gewinnung von Naturerzeugnissen) und die selbständigen Berufe. Die verfassungsrechtliche, aus Art. 12 GG, Art. 14 GG folgende Gewerbefreiheit ist einfachgesetzlich in § 1 GewO ausgeführt. Grundsätzlich bedarf es vor Ausübung eines Gewerbes einer Zulassung. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, kann die weitere gewerbliche Tätigkeit untersagt werden.
« zurück
Services und Angebote
Paletten (43) Fanartikel zur Fußball-EM 2012 (74) Hello Kitty (68) Frühjahrsputz (79) Ostern (119) Werkzeugkoffer & -sets (93) Alles für den Garten (156) LED (72) Fasching + Karneval (130) Top-Produktideen (144) Winter-Mode (131) Kosmetik (110) iPhone-Zubehör (132) Adidas (131) Quads (60) Schuhmode (95)
![zentrada.magazin [Logo] zentrada.magazin](http://www.zentradamagazin.de/images/logoZM.gif)
![[Titel] Zentralmarkt](http://images.schimmelmedia.de/zentralmarkt/zm_titelbild.jpg)


