Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Gewerbe

Als Gewerbe wird jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit bezeichnet. Ausgenommen davon sind die Urproduktion (Gewinnung von Naturerzeugnissen) und die selbständigen Berufe. Die verfassungsrechtliche, aus Art. 12 GG, Art. 14 GG folgende Gewerbefreiheit ist einfachgesetzlich in § 1 GewO ausgeführt. Grundsätzlich bedarf es vor Ausübung eines Gewerbes einer Zulassung. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, kann die weitere gewerbliche Tätigkeit untersagt werden.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner