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Recht & Steuern

Gewerbezulassung

Wer ein stehendes Gewerbe betreiben will, benötigt in der Regel dafür eine Genehmigung (Gewerbeerlaubnis) durch die Verwaltungsbehörde, die bloße Anzeige an die örtlich zuständige Behörde ist nicht ausreichend. Ohne Erlaubnis ist praktisch nur noch der Handel zugänglich, und das auch nur insofern, als er nicht im Zusammenhang mit einem Handwerk betrieben wird. Von Gewerbefreiheit kann also kaum mehr gesprochen werden.

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