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Gewerbliche Einkünfte
Bevor man als selbständiger Tätiger bei seiner Einkommensteuererklärung einen Gewinn oder Verlust ins Formular "Anlage GSE" einträgt, muss entschieden sein, ob das Unternehmen dem freiberuflichen oder dem gewerblichen Bereich zuzuordnen ist. Hierbei geht es nämlich um die Frage, ob für einen Gewinn gezahlt werden muss oder nicht. Denn Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind im Gegensatz zu freiberuflichen Einkünften gewerbesteuerpflichtig. Andererseits gilt für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer eine Tarifbegrenzung von 47 % (bis 1998; für 1999: 45 %), während freiberufliche Einkünfte einem Spitzensteuersatz von 53 % unterliegen.
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