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Gewerblicher Grundstückshandel
Der gewerbliche Grundstückshandel ist einer der Haupttatbestände, bei denen die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und einer reinen Vermögensverwaltung schwierig und oft auch fließend ist. Es können sich dabei erhebliche Unterscheide bei der Steuerbealstung ergeben. Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels müssen alle Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sein. Es muss sich demnach um eine selbständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit, die sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, handeln. Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sein muss.
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