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Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung sämtlicher Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie ist zwingend vorgeschrieben für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Laut Gesetz ist die GuV ein notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses, weil sie Auskunft über Herkunft und Zusammensetzung des Geschäftserfolgs eines Unternehmens gibt. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss und kann entweder im Gesamtkostenverfahren oder im Umsatzkostenverfahren berechnet werden.
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