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Gewinnbeteiligung
Unter der Gewinnbeteiligung versteht man die Beteiligung der Arbeitnehmer am Geschäftsergebnis des Unternehmens. Sie kann an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, - am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), - am Umsatz, an Kostenersparnissen oder auch - am Produktionsergebnis anknüpfen. Rechtsgrundlage ist entweder eine Betriebsvereinbarung oder der Einzelvertrag. Der Arbeitgeber muss bei Gewinnbeteiligung die entsprechenden Auskünfte erteilen. Verlustbeteiligungen können nichtig sein. Gewinnbeteiligungen, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, sind lohnsteuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
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