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Recht & Steuern

Gläubiger

Gläubiger ist jeder, der von einem anderen (Schuldner) eine Leistung oder ein Unterlassen fordern kann (§ 241 BGB). Kurzum: Der Gläubiger (Kreditor) ist der Berechtigte aus einem Schuldverhältnis. Das Recht des Gläubigers nennt das Bürgerliche Gesetzbuch auch Anspruch (vgl. § 194 I BGB) oder Forderung (vgl. § 387 BGB). Beim gegenseitigen Vertrag ist jeder Partner Gläubiger bezüglich der Leistung des anderen und zugleich Schuldner bezüglich der von ihm selbst zu erbringenden Leistung. In der Zwangsvollstreckung wird Gläubiger als Bezeichnung für die beanspruchende Partei verwendet.

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