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Recht & Steuern

Gleichnamigkeit

Jeder hat das Recht, sich unter seinem Namen als selbständiger Gewerbetreibender im Geschäftsverkehr zu betätigen. Dieses Recht besteht aber nur im Rahmen des lauteren Wettbewerbs. Der prioritätsjüngere Benutzer des Namens hat alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Verwechslungsgefahr möglichst zu vermeiden. Bleibt trotzdem &emdash; bei lauterer Benutzung des gleichen Namens &emdash; ein unvermeidlicher Rest an Verwechslungsgefahr, so muss der prioritätsältere Benutzer des Namens diesen hinnehmen oder selbst zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung ergreifen.

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