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Recht & Steuern

Gleitende Arbeitszeit

Unter gleitender Arbeitszeit wird eine organisatorische Regelung der Arbeitszeit verstanden, bei der der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, der so genannten Gleitzeit, die beispielsweise in der Zeit von 7&emdash;9 Uhr und von 16&emdash;18 Uhr liegt, Arbeitsbeginn und Arbeitsende selbst bestimmen kann. Er ist lediglich an eine Kernzeit gebunden, während der er im Betrieb anwesend sein muss. Gleitende Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz möglich; es legt nur die Dauer, nicht aber die Lage der Arbeitszeit fest.

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