Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Gleitklausel

Gleitklausel ist der gebräuchliche Ausdruck für einen vertraglichen Vorbehalt, die geschuldete Leistung bei Veränderung der dem Vertrag zugrunde gelegten Verhältnisse den neuen Tatsachen anzupassen. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen der Gleitklausel (§ 3 WährG) und dem Leistungsvorbehalt. Eine Gleitklausel liegt vor, wenn eine Änderung der gewählten Bezugsgröße automatisch zu einer entsprechenden Änderung der Geldleistung führt, z. B. Bemessung eines Erbbau-, Miet- oder Pachtzinses nach dem jeweiligen Gehalt eines bestimmten Beamten. Ein Leistungsvorbehalt ist gegeben, wenn die Änderung der Bezugsgröße zwar Grund für eine Änderung der Leistung sein soll, deren Höhe jedoch erst vertraglich festgelegt werden muss.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner