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Inventurdifferenzen: HDE setzt sich für Videoüberwachung ein

24. Jun 2011 | Märkte + Macher

Angesichts der steigenden Zahl von Raubüberfällen auf Einzelhandelsgeschäfte hat der Handelsverband HDE, Berlin, erneut vor einem Aus für die Videoüberwachung gewarnt. „2010 fanden knapp 3% mehr Raubüberfälle auf Einzelhandelsgeschäfte als im Vorjahr statt. Damit setzt sich die besorgniserregende Entwicklung der vergangenen Jahre fort", erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Beschäftigtendatenschutz.

Während laut Kriminalstatistik die Zahl der Ladendiebstähle weiter rückläufig ist, stieg die Zahl der Raubüberfälle auf Geschäfte um fast 100 auf rund 3700 Fälle. „Wer Schutzmaßnahmen wie die Videoüberwachung generell verbieten will, gefährdet damit die Mitarbeiter im Einzelhandel", so Genth. Offene und verdeckte Videoüberwachung müssten weiterhin möglich sein. Die verdeckte Videoüberwachung sei nur bei einem konkreten Tatverdacht und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erlaubt, wenn es für das Unternehmen keine andere Möglichkeit gebe, eine Straftat aufzuklären.
Die offene und gut sichtbare Videoüberwachung sei zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern unerlässlich. Sie helfe, Straftaten vorzubeugen und aufzuklären und werde als Präventionsmaßnahme von der Kriminalpolizei empfohlen. Genth wies darauf hin, dass Raubüberfälle in vielen Fällen auch für die Mitarbeiter gefährlich seien. So hätten 2009 rund 900 Einzelhandelsmitarbeiter nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Gesundheitsschäden erlitten.

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