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Grundhandelsgeschäft
Ein Grundhandelsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem betriebenen Handelsgewerbe zu dienen. Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die den Betrieb eines Handelsgeschäftes erst ermöglichen und fördern (z. B. die Anmietung von Büroräumen, der Ankauf des Büroinventars). Aber auch Nebenhandelsgeschäfte, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung des Handelsgewerbes vorgenommen werden, sind davon ausgeschlossen. Siehe auch: Handelsregister
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