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Grundkapital
Grundkapital ist der bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien von den Aktionären mindestens aufzubringende Kapitalbetrag. Das Grundkapital ist in einzelne Anteile (Aktien) zerlegt, ziffernmäßig genau in der Satzung anzugeben und muss auf einen Nennbetrag in Euro lauten. Die Mindesthöhe des Grundkapitals beträgt 50 000 Euro. Als feste Größe darf das Grundkapital, abgesehen vom Sonderfall des genehmigten Kapitals, nur durch Satzungsänderung erhöht oder herabgesetzt werden.
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