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Recht & Steuern

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Unter den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) versteht man eine Fülle von Leitsätzen und Ordnungsprinzipien. Sie gelten für alle Kaufleute. Ziel ist es, eine zweckmäßige Gestaltung des Rechnungswesens und der Rechnungslegung sicherzustellen. Diese formalen und materiellen Grundsätze haben sich im Lauf der Zeit entwickelt. Nicht alle sind in Gesetzen kodifiziert. Die GoB bilden den Ordnungsrahmen für die laufende Buchführung. Im Vordergrund stehen außerdem die Bilanzierungsregeln nach Grund, Höhe und Form. Damit werden Rechnungswesen und Rechnungslegung zweckmäßig gegliedert.

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