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Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (Go
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoBS) sind Regeln für die rechtlich richtige Handhabung einer DV-Buchführung. Die GoBS betreffen die formal richtige und nachweisbare Buchführung mittels elektronischer Datenverarbeitung. Diese muss Beleg-, Journal- und Kontenfunktion erfüllen. Alle gespeicherten Daten müssen jederzeit lesbar gemacht werden können. Für die Einhaltung der GoBS ist der Buchführungspflichtige verantwortlich. In den siebziger Jahren hatte eine Arbeitsgruppe von Betriebsprüfungsreferenten der obersten Finanzbehörden die Grundsätze erarbeitet und als Ergänzung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) herausgegeben. 1995 wurden die GoBS an die Struktur neuer Informationssysteme angepasst.
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