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Grundschuld
Die Grundschuld ist das wichtigste Grundpfandrecht; sie hat die Hypothek weitgehend verdrängt. Sie belastet ein Grundstück in der Weise, dass dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld rechtlich nicht vom Bestand der zu sichernden Forderung abhängig (siehe Beispiel). In der Praxis wird die Grundschuld allerdings fast nur &emdash; wie die Hypothek &emdash; zur Sicherung einer Forderung bewilligt (so genannte Sicherungsgrundschuld). Auf die Grundschuld, insbesondere auf ihre Begründung, Übertragung usw., finden weitgehend die Vorschriften über die Hypothek entsprechende Anwendung.
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