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Grundsteuer
Die von den Gemeinden auf Grundstücke erhobene Grundsteuer wird im Wege eines Berechnungsverfahrens ermittelt, das die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, der in den meisten Fällen der Steuerschuldner ist, im Wesentlichen außer Betracht lässt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden, oder es kann für bestimmte Grundstücke eine Steuerbefreiung von Amts wegen festgestellt werden. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der sogenannte Einheitswert. Je nach dem Hebesatz kann die Grundsteuer in den Gemeinden unterschiedlich hoch sein.
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