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Güteverhandlung
Das Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht weist gegenüber dem normalen Zivilprozess einige Besonderheiten auf. Dazu gehört auch die Güteverhandlung. Sie ist der erste Termin vor dem Gericht nach Einreichung der Klage. Sie soll möglichst kurzfristig anberaumt werden. Die Güteverhandlung dient dazu, die Parteien möglichst zu einer gütlichen Einigung zu führen. Der Gütetermin findet nicht vor der Kammer, sondern vor dem Vorsitzenden Richter statt. Wird keine Einigung erzielt, kommt es zur Kammerverhandlung.
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