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Gutschrift
Häufig kommt es im Geschäftsleben vor, dass nicht der Leistende durch Rechnung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt. Damit tritt die Gutschrift an die Stelle einer Rechnung mit den daran anknüpfenden umsatzsteuerrechtlichen Folgen des Vorsteuerabzugs. Dies bedeutet, dass der Unternehmer eine Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung erstellt, die an ihn ausgeführt wurde.
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