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Haftung
Grundsätzlich bedeutet Haftung die rechtliche Verpflichtung, für eine aus einem Schuldverhältnis herrührende Schuld einzustehen. Dies bedeutet vor allem, dass der Schuldner als Person mit seinem Vermögen dem Vollstreckungszugriff des Gläubigers unterworfen ist. Im weiteren Sinne heißt Haftung für einen verursachten Schaden einzustehen. Es wird zwischen schuldrechtlicher Haftung und dinglicher Haftung unterschieden. Darüber hinaus kann die Haftung aber auch beschränkt sein.
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