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Handelsbrauch

Handelsbräuche (auch Handelssitte, Handelsusance) sind besondere Gewohnheiten im Handelsverkehr, die sich unter Kaufleuten entwickelt haben. Sie sind keine Rechtsnormen, stellen aber Regeln dar, die im Geschäftsleben befolgt werden müssen und die auch die Rechtsprechung berücksichtigen muss. So weist das Gesetz (§ 346 HGB) auf die besondere Bedeutung dieser Regeln hin: "Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen."

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