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Handelsgeschäft
Ein Handelsgeschäft ist einerseits das kaufmännische Unternehmen (Handelsunternehmen), für das eine Firma geführt wird. Andererseits bezeichnet man als Handelsgeschäfte auch alle Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 I HGB). Ein Handelsgeschäft kann auch stillschweigend zustande kommen, und zwar dann, wenn der Kaufmann auf einen Antrag über die Besorgung von Handelsgeschäften eines anderen Kaufmanns, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, schweigt.
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