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Handelsgewerbe

Handelsgewerbe ist der Betrieb eines Gewerbes, das dem Handelsrecht unterliegt. Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist kraft Gesetzes Kaufmann. Zu unterscheiden ist zwischen - dem Grundhandelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB; - Gewerbebetrieben, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern (§ 2 HGB); - dem Handelsgewerbe kraft Eintragung (§ 5 HGB) und - dem Handelsgewerbe kraft Gesellschaftsform (§ 6 HGB).

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