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Handelsvertreter
Handelsvertreter sind selbständige Gewerbetreibende, die ständig damit betraut sind, einem anderen Unternehmer (dies muss kein Kaufmann sein) oder mehreren Unternehmern, Geschäfte zu vermitteln oder im Namen der Unternehmer abzuschließen. Sie sind also Vermittlungsvertreter oder Abschlussvertreter. Bei einem Handelsvertreter kommt es nicht auf die wirtschaftliche Selbständigkeit, sondern auf die persönliche Selbständigkeit an. Rechtliche Regelungen enthält das Handelsgesetzbuch (§ 84 HGB bis § 92c HGB).
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