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Handelsvertreter (Arbeitsrecht)
Nach dem HGB ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der Unterschied zum kaufmännischen Angestellten besteht in der Selbstständigkeit des Handelsvertreters. Das bedeutet, dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit frei einteilen kann, was nicht nach den Festlegungen im Vertrag, sondern nach der tatsächlichen Ausgestaltung beurteilt wird.
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