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Finanzen / Controlling

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das gesetzliche Organ der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es ist die Versammlung der Aktionäre, in der diese ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben (§ 118 AktG&emdash;§ 120 AktG). In der Regel beruft der Vorstand die Hauptversammlung ein. Aber auch der Aufsichtsrat ist dazu berechtigt, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert (§ 111 III AktG).

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