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Vertrieb

Haus- und Grundstückskauf

Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen u. Ä. ist von weitreichender persönlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Um den Käufer bzw. Verkäufer vor unüberlegten oder übereilten Entscheidungen zu schützen, hat der Gesetzgeber die Belehrung durch einen Notar und die Beachtung vieler Formvorschriften vorgeschrieben. Die Rechtsverhältnisse an jedem Grundstück müssen im Grundbuch offengelegt werden. Ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch hat jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

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