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Haushaltshilfe
Steuerzahler mit unbeschränkter Steuerpflicht können ihre Aufwendungen für eine Haushilfe, die sie rentenversicherungspflichtig beschäftigen, als Sonderausgaben geltend machen. Unter bestimmten Umständen sind die Kosten für eine Haushaltshilfe auch als außergewöhnliche Belastungen bzw. entsprechend als Freibetrag bei Heimunterbringung absetzbar.
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